Hinweise unserer Diözese zum Sakrament der Versöhnung

Samstag, 21. März 2020

Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) kann derzeit in der Regel nicht gefeiert werden. Ausgenommen sind besonders dringliche Notsituationen (z.B. lebensbedrohliche Situation). In diesen Fällen müssen behördliche und hygienische Vorgaben (vor allem genügend Abstand) genau eingehalten werden. Die Beichte im Beichtstuhl ist generell ausgeschlossen. Die Beichte kann nicht telefonisch abgelegt werden. Sie soll nachgeholt werden, wenn die Möglichkeit dazu wieder besteht.

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass im äußersten Notfall die vollkommene Reue, sofern sie von der Absicht begleitet ist, das Sakrament der Buße zu empfangen, bereits aus sich selbst mit Gott versöhnt (Konzil von Trient).

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 15. Juni 2020. - Somit kann auf der Liebfrauenhöhe bis zum 15. Juni keine Beichtgelegenheit angeboten werden.